1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Eventfuchs Reinecke, vertreten durch Peter Reinecke, Ersestraße 11, 31234 Edemissen (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Eventausrüstung geschlossen werden.
1.2 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Mietdauer (Nr. 2.2) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Mietgegenstand und Mietdauer
2.1 Der Kurzzeitmietvertrag umfasst die im Angebot enthaltenen Mietgegenstände im vereinbarten Mietzeitraum. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.2 Die Mietdauer wird individuell vereinbart und beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet am vereinbarten Enddatum gemäß dem Angebot.
3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters oder individuellen Vereinbarungen.
3.2 Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
3.3 Der Mietpreis ist bei einer Gesamtsumme unter 150 €, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes fällig und in bar oder per Überweisung zu zahlen. Bei Vermietungen mit einem Mietpreis über 150 € wird vier Wochen vor Mietbeginn eine Rechnung von Eventfuchs Reinecke ausgestellt. Die Zahlung hat spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen.
4. Kaution
4.1 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, deren Höhe individuell vereinbart wird. Die Kaution dient zur Absicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes und Abrechnung zurückerstattet.
5. Pflichten des Mieters
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
5.2 Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
5.3 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, Verluste oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes, auch welche durch Dritte verursacht worden.
6. Haftung des Vermieters
6.1 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
6.2 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
7. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
7.2 Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
7.3 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
7.4 Besteht der Vertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
7.3 Sollte es am Tag des Abbaus stark regnen und eine Verschiebung des Termins ist nicht möglich, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150 € erhoben.
7.4 Wird der Mietgegenstand in einem erheblich verschmutzten Zustand zurückgegeben (z. B. durch Getränke- oder Essensreste, klebrige Stellen, Vogelkot), fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 150 € an.
7.5 Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00 € pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Vorkasse ist zu sofort fällig. Bei verzögertem Eingang der Vorkassenzahlung, erlischt die verbindliche Reservierung der Mietgegenstände.
8.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vier Wochen vor Mietbeginn.
8.3 Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
9. Stornierung
9.1 Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- eine Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung ist kostenfrei
- bei einer Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Gesamtsumme fällig
- bei einer Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 75% der Gesamtsumme fällig.
- im Falle einer Stornierung nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) sind 100% der Gesamtsumme fällig
9.2 Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen anzeigt:
- bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um bis zu 50% der Gesamtsumme reduziert werden
- bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um bis zu 25% der Gesamtsumme reduziert werden
- nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist nur noch eine geringe Auftragsreduzierung möglich (bis zu 10% der Gesamtsumme)
10. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
10.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Bestätigung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Eventfuchs Reinecke, Peter Reinecke, Ersestraße 11, 31234 Edemissen.
10.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
10.3 Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Peine.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
11.3 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.